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Ein Brandschutzbeauftragter (BSB) ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die im Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz. Der BSB soll den Inhaber oder die Geschäftsleitung eines Betriebs als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen beraten und unterstützen. Der BSB muss kein Betriebsangehöriger sein, es kann auch ein externer BSB vom Betrieb beauftragt werden.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz. Der BSB soll den Inhaber oder die Geschäftsleitung eines Betriebs als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen beraten und unterstützen. Der BSB muss kein Betriebsangehöriger sein, es kann auch ein externer BSB vom Betrieb beauftragt werden. Sie haben bei uns die Möglichkeit, innerhalb von 7 Tagen die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten zu absolvieren. Der Kurs beginnt und endet jeweils montags, Sonntag ist frei. Der Kurs enthält einen Praxistag zur Schulung des Umgangs mit Feuerlöscheinrichtungen. Im Rahmen des Brandschutzes werden zudem diverse Großobjekte begangen, in denen automatische Brandschutz‐ und Löschanlagen sowie deren Funktionsweise und Aufbau erläutert werden. Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Weiterbildung an. In einem 2‐Tage‐Seminar erhalten Sie aktuelle Informationen über technische Regeln, Gesetze, Verfahrensweisen sowie über Neuerungen im Bereich des Brandschutzes. Daneben bieten wir Ihnen die Gelegenheit, individuelle Fragestellungen vorzubringen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und eine Teilnahmebescheinigung über die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten. Unser Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten ist bei Behörden, Versicherungen sowie in der Industrie anerkannt.
Die Ausbildung und Prüfungen basieren auf Basis der Richtlinien vfdb 12-09/01, VDS 3111 sowie der DGUV I 205-003 und umfassen die folgenden inhaltlichen Schwerpunkte:
Rechtliche Grundlagen
Brandlehre Brand‐ und Explosionsgefahren
Baulicher Brandschutz
Anlagentechnischer Brandschutz
Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
Organisatorischer Brandschutz und Brandschutzmanagement
Behörden, Feuerwehren, Versicherer
Gemäß DGUV Information 205-003, der vfdb‐Richtlinie 12/09-01 und dem Leitfaden VdS 3111 sind Sie außerdem verpflichtet, innerhalb von drei Jahren Weiterbildungen in einem Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden zu besuchen. Abgeschlossen wird diese mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Beantwortung von bis zu 60 Fragen aus den Unterrichtseinheiten, überwiegend nach dem Multiple‐Choice‐Verfahren gestellt, wobei eine oder mehrere Antworten richtig sein können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die schriftliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens 60% der schriftlichen Prüfungsfragen richtig beantwortet wurden.
Bearbeitung einer Fallstudie in Arbeitsgruppen (max. fünf Teilnehmende je Gruppe), anschließende Präsentation jeder einzelnen teilnehmenden Person vor der Prüfungskommission (ca. 10 - 15 Minuten vor vier Prüfungskommissionsmitgliedern). Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist nur mit bestandener schriftlicher Prüfung möglich.
Die max. Teilnehmerzahl ist 10. In den Lehrgangskosten enthalten sind Lehrmaterial, Verpflegung (Mittagessen, Getränke, Kaffee, Tee und Kuchen) sowie die Prüfungsgebühren. Für auswärtige Lehrgangsteilnehmer besteht die Möglichkeit einer kostengünstigen Übernachtung bei unserem Kooperationspartner im Tagungshotel. Bitte nehmen Sie diesbezüglich vorher mit uns Kontakt auf. Die Übernachtungskosten im Hotel sind nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.