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Ihrer Funktion als Brandschutzhelfer können Sie nur dann gerecht werden, wenn Sie wissen was Sie tun müssen! Werden Sie als Brandschutzhelfer zu einer tragenden Säule Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes und tragen Sie zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz aktiv bei. In vielen Betrieben sind Brandschutzhelfer im betrieblichen Brandschutz schon seit geraumer Zeit ein Begriff, aber dennoch längst nicht in allen. Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter eines Betriebes, die vom Arbeitgeber ausgewählt und für diese Aufgabe bestellt werden. Brandschutzhelfer unterstützen den Arbeitgeber, den Brandschutzbeauftragten oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen. Sie sollen bei einem Entstehungsbrand - ohne sich selbst zu gefährden - die erste Brandbekämpfung übernehmen und helfen, eine Evakuierung so gefahrlos wie möglich durchzuführen.
Dazu muss der Arbeitgeber die von ihm bestellten Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Welche Anzahl von Brandschutzhelfern in einem Betrieb benötigt wird, ergibt sich aus einer Gefährdungsbeurteilung, die in der Regel durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt wird. Die gesetzlichen Regelungen für Arbeitgeber ergeben sich aus den §§ 10,12 des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 “Maßnahmen gegen Brände”, sowie aus der DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” im § 22.
Seit Februar 2014 gilt die DGUV Information 205 - 023 „Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung“ in Kraft. Mit ihr konnte durch eine bundeseinheitliche Ausbildung unter Miteinwirkung aller Fachverbände und Fachkreisen erstellt werden. Sie ist eine gute Hilfe für Arbeitgeber, rechtssicher Brandschutzhelfer zu bestellen und ausbilden zu lassen. Die Ausbildung ist gegliedert in Theorie und Praxis. Sie schließt auf Wunsch mit einer schriftlichen Wissensfeststellung ab, um die Thematik zu vertiefen und zu festigen. Im Anschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Zertifikat über die gesetzlich geregelte Ausbildung zum Brandschutzhelfer.
Seit Februar 2014 gilt die DGUV Information 205 - 023 „Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung“ in Kraft. Mit ihr konnte durch eine bundeseinheitliche Ausbildung unter Miteinwirkung aller Fachverbände und Fachkreisen erstellt werden. Sie ist eine gute Hilfe für Arbeitgeber, rechtssicher Brandschutzhelfer zu bestellen und ausbilden zu lassen. Die Ausbildung ist gegliedert in Theorie und Praxis. Sie schließt auf Wunsch mit einer schriftlichen Wissensfeststellung ab, um die Thematik zu vertiefen und zu festigen. Im Anschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Zertifikat über die gesetzlich geregelte Ausbildung zum Brandschutzhelfer.
Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
Betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich